EIGENTUM BEI EHEENDE – DAS SIND DIE OPTIONEN

Eigentum bei Eheende – Das sind die Optionen

Eigentum bei Eheende – Das sind die Optionen

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Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

Versteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

Vermietung als Option



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Immobilienverkauf



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein professioneller Makler kümmert sich um die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Gemeinsam finden wir zur Webseite die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

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